Nachdem das Schloss für Veranstaltungen wieder freigegeben wurde, haben wir alle Anstrengungen unternommen, damit Jazz-Konzerte in der Schlosskapelle wieder möglich sind. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir Ihnen im Rahmen unserer Konzertreihe "Jazz im Schloss" ab September 2020 wieder ein tolles Programm präsentieren dürfen. Nicht wie gewohnt, aber in einem Rahmen, der Konzertbesuchern und allen Mitwirkenden größtmöglichen Schutz bietet und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus berücksichtigt und unterstützt (Hygienekonzept).
Das ist nicht nur eine gute Nachricht für unsere Mitglieder und Jazzfans oder für das kulturelle Leben in Köngen, es ist vor allem auch eine gute Nachricht für die Musiker!
Durchführungsrahmen
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.06.2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung mit allen Änderungen bis zum 23.10.2020, ist die Rechtsgrundlage für unser Hygienekonzept. Eckpunkte daraus sind:
Zutrittsverbot: Sie dürfen nicht zum Konzert kommen, wenn Sie
Beachten sich bitte:
Das komplette Hygienekonzept können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.
Jede Aktivität in der Öffentlichkeit birgt eine gewisse Ansteckungsgefahr. Wir können daher nicht garantieren, dass Sie sich bei einem Konzert nicht mit COVID-19 anstecken werden. Es bleibt die Pflicht jedes Einzelnen, das Risiko für sich selbst und die anderen abzuwägen und im Zweifelsfall von einem Konzertbesuch Abstand zu nehmen. Für einen größtmöglichen Schutz und zu Ihrer eigenen Sicherheit: Helfen Sie mit, dass unsere Bemühungen nicht umsonst sind und das nächste Konzert auch stattfinden kann. Vielen Dank!
Weitere Informationen:
Vorstand und Team
vom Jazz-Club "Schloss Köngen" e.V.